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Mit der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung vom 29.03.2021 steht fest, dass nach


§ 4 - Schließung von Einrichtungen und Angeboten

Punkt 6 - Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebes


die Schießsportanlage Großdobritz weiterhin geschlossen bleibt. Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 18. April. Somit fallen auch der Eröffnungswettkampf und die Vereinsmeisterschaft Kugel (1.Tag) am 10./11.04. aus.


Trotz dieser außergewöhnlichen Situation wünscht das Präsidium des SJSV, allen Mitgliedern und Ihren Familien ein schönes Osterfest und bleibt gesund!!!

 
 
 

Auch in diesen ungewissen und schwierigen Zeiten wollen wir nach vorn schauen und blicken mit Vorfreude auf das Wochenende nach Ostern. Dort wird, sollte es die aktuelle Corona-Situation zulassen, der Eröffnungswettkampf stattfinden. Die Ausschreibung ist online und Anmeldung können gemacht werden. Die endgültige Entscheidung, ob der Wettkampf durchgeführt werden kann, wird erst nach dem Ostermontag fallen.

 
 
 

... ist gemäß Sächsischer Corona-Schutzverordnung (Paragraph 4 - Schließung von Einrichtungen und Angeboten / Punkt 6 - Anlage und Einrichtungen des Sportbetriebes...) vom 05.03.2021 weiterhin geschlossen.


Die Möglichkeit bei dem 7-Tages-Inzidenzwert von unter 100 im Freistaat Sachsen UND im Landkreis Meißen (Individualsport allein oder zu zweit im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen...) ist, aus Sicht des SJSV-Präsidium hinsichtlich der organisatorischen und rechtlichen Anforderungen an einen Schießbetrieb, nicht praktikabel.


Präsidium des SJSV Großdobritz







 
 
 

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Ralf Schnabel
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