... ist gemäß Sächsischer Corona-Schutzverordnung (Paragraph 4 - Schließung von Einrichtungen und Angeboten / Punkt 6 - Anlage und Einrichtungen des Sportbetriebes...) vom 05.03.2021 weiterhin geschlossen.
Die Möglichkeit bei dem 7-Tages-Inzidenzwert von unter 100 im Freistaat Sachsen UND im Landkreis Meißen (Individualsport allein oder zu zweit im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen...) ist, aus Sicht des SJSV-Präsidium hinsichtlich der organisatorischen und rechtlichen Anforderungen an einen Schießbetrieb, nicht praktikabel.
Präsidium des SJSV Großdobritz
Comments