Beitragsordnung

 

Die Mitgliederversammlung des SJSV hat folgende Beitragsordnung für das

Geschäftsjahr beschlossen :

 

§ 1 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder, gemäß § 7 Abs. 1 Vereinssatzung, beträgt für :

- Schüler, Studenten  25,- Euro   
- Lehrlinge/Azubis  40,- Euro   
- sonstige ( ab 18 Jahre mit eigenem Einkommen )  200,- Euro   

 

§ 2       Jahresbeitrag

 

Der Jahresbeitrag, gemäß § 7 Abs. 2 Vereinssatzung, beträgt für :

 

- Schüler, Studenten  25,- Euro   
- Lehrlinge/Azubis  40,- Euro   
- sonstige ( ab 18 Jahre mit eigenem Einkommen )  100,- Euro   
- Ehrenmitglieder  freigestellt   

 

§ 3       Sachbeitrag

 

  1. Der Sachbeitrag für jedes Vereinsmitglied beträgt  50,- Euro.
  2. Jedes Vereinsmitglied hat die Möglichkeit durch geleistete Arbeitsstunden für den SJSV bzw. auf der Schießsportanlage Großdobritz, diesen Betrag mit einem Verrechnungssatz von 5,- Euro/Std. zurückzuverdienen.
  3. Die Ableistung der Arbeitsstunden hat in Abstimmung mit dem Präsidium bzw. mit dem zu diesem Zweck Beauftragten zu erfolgen.
  4. Präsidiumsmitglieder sind von der Regelung § 3 Abs. 1 auf Grund ihrer ehrenamtlicher Tätigkeit für den Verein befreit.
  5. Ehrenmitglieder sind von der Regelung § 3 Abs. 1 befreit.

 

§ 4       Fälligkeit der Beiträge und Zahlungsform bei Neuaufnahme

 

  1. Die Aufnahmegebühr ist bei Aufnahme eines neuen Mitgliedes fällig.
  2. Die Aufnahmegebühr, der Jahresbeitrag und der Sachbeitrag ist bei der Neuaufnahme  von Mitgliedern in einer Summe in bar fällig.
  3. Bei Neuaufnahmen nach dem 30. Juni des laufenden Geschäftsjahres ist die Aufnahmegebühr zu 100%, der Jahres- und der Sachbeitrag zu je 50% fällig.

 

§ 5       Fälligkeit der Beiträge und Zahlungsform

 

  1. Barzahlung

    Das Vereinsmitglied leistet den Jahresbeitrag und den Sachbeitrag in einer Summe als Barzahlung gegen Quittung bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres beim Schatzmeister, dem Präsidenten oder an der Tageskasse des Vereines.

  2. Überweisung

    D
    as Vereinsmitglied überweist den Jahresbeitrag und den Sachbeitrag in einer Summe bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres auf das Vereinskonto bei der

    Sparkasse Meißen   BLZ 850 550 00   Konto - Nr. 30 100 166 10

  3. Einzugsermächtigung

    Das Vereinsmitglied erteilt dem Verein eine Einzugsermächtigung. Zum 30. Januar und zum 30. Juli des laufenden Geschäftsjahres werden jeweils 50 % der Summe aus Jahres- und Sachbeitrag zu Gunsten des Vereinskontos eingezogen.

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